Strafklage in Sachen Veruntreuung von Bundesgeldern
Sehr geehrte Damen und Herren
Zum Jahresbeginn lassen wir Ihnen, verbunden mit den besten Wünschen zum neuen Jahr, eine Strafklage in Sachen Veruntreuung von Bundesgeldern mittels systematischer und verschlüsselter grober Verletzung des Entsendegesetzes vom 08.10.1999 durch Behörden, Parteien, Gewerkschaften und Verbände sowie allenfalls weitere Personen zukommen.
Wie Sie feststellen werden, erhalten Sie den Entwurf, datiert vom 30.08.2021, den wir (inhaltlich unverändert), erst heute, mit Datum vom 12. Januar 2022, der Bundesanwaltschaft zukommen lassen. Wir wollten die Justiz-Initiative unbelastet von konkreten Geschehnissen zur Abstimmung bringen, da ein Entscheid der Bundesanwaltschaft so oder so nicht vor dem Abstimmungstag vom 28.11.2021 eingetroffen wäre.
Ergänzend erhalten Sie die Antwort des SECO vom 21.12.2021 auf das von mir veranlasste Gesuch um Akteneinsicht (obwohl auch ohne Akteneinsicht aus dem Entsendegesetz keine Leistungs- und Subventionsvereinbarungen hervorgehen und keine gesetzliche Grundlage für Subventionsvereinbarungen besteht). Auch hier kann angenommen werden, dass Vereinbarungen zugunsten diverser Personen zu Lasten der Bundeskasse bestehen.
Leider wird sowohl die Besetzung der Bundesanwaltschaft wie auch der Richterinnen und Richter am Bundesgericht durch die Parteien bestimmt. Beide wären daher unter dem Aspekt der Gewaltentrennung ungeeignet, die Strafklage zu behandeln, doch niemand scheint in derLage zu sein, eine geeignete Klagestelle zu bezeichnen.
Freundliche Grüsse
Adrian Gasser
PS: In meinem Schreiben vom 22.04.2021 an alle National- und Ständeräte, das ebenfalls breit gestreut den Medien zur Kenntnis gebracht wurde, habe ich Ungereimtheiten im Zusammenhang mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden angesprochen. Ausserdem habe ich im gleichen Zug Fragen zu den Panamapapieren und zu allfälligen Zusammenhängen mit dem ablehnenden Verhalten der Gewerkschaften in Bezug auf den Rahmenvertrag mit der EU gestellt – ohne eine Antwort zu erhalten. Vor Kurzem wurde überraschend bekannt, dass schon eine Gewerkschaft allein über ein Vermögen von fast einer Milliarde Schweizerfranken verfügt. Bis heute hat sich kein Medium mit der Frage beschäftigt, woher dieses Vermögen stammt. Meine Strafklagekönnte zumindest zum Teil die Herkunft dieses Vermögens klären.
Beilagen/Anhänge
- Strafklage
- Antwort des SECO auf Akteneinsichtsgesuch vom 17.12 2021
- Brief an alle National- und Ständeräte vom 22.04.2021
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Adrian Gasser
Guggiweg 3
6300 Zug